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Ausführungsanordnung – freiwilliger Landtausch „Neklade“

Putbus, 16.04.2024

Im Freiwilligen Landtausch Neklade wird die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]).

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem unterhalb bereitgestelltem Dokument.

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